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Reuterstädter Amtsblatt
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Grammentin

Betr.:

1. Änderung der Abrundungssatzung Grammentin als Textsatzung

hier:

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung der Abrundungssatzung Grammentin gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grammentin hat in öffentlicher Sitzung am 31.03.2025 den erarbeiteten Entwurf der Textsatzung zur 1. Änderung der Abrundungssatzung mit dem Entwurf der Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Inhalt der 1. Änderung ist die ersatzlose Streichung der textlichen Festsetzung Nr. 1, nach der als Art der baulichen Nutzung ausschließlich Wohnbebauung im Geltungsbereich der Satzung zulässig ist.

Mit dem Aufstellungsbeschluss ist durch die Gemeindevertretung bestimmt worden, dass das satzungsgebende Verfahren gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Der vorgenannte Entwurf der Textsatzung mit Begründung steht gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit

vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025

auf der Homepage des Amtes Stavenhagen (https://www.stavenhagen.de/rathaus-politik/bekanntmachungen/gemeinden/) sowie im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Bauleitplaene) zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung.

Zusätzlich können die Planunterlagen der Änderungssatzung im Bauamt (Neue Straße 35) der Stadtverwaltung Stavenhagen, Schloss 1, 17153 Stavenhagen während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Montag

09.00 bis 12.00 Uhr;

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr sowie 14.00 bis 17.30 Uhr;

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 16.00 Uhr;

Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr.

Während der Dauer der Beteiligungsfrist (28.04.2025 bis 30.05.2025) besteht die Möglichkeit, sich zur Planung der Gemeinde Grammentin zu äußern und Hinweise, Anregungen und Bedenken zu formulieren. Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch an stadtplanung@stavenhagen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten weiter. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Bst. b, c, e und § 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Stellungnahmen im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Grammentin, 08.04.2025

gez. Theresa Silberstein
Bürgermeisterin