Die Stadtvertretung Stavenhagen sowie die Gemeindevertretungen Briggow, Grammentin, Gülzow, Ivenack, Jürgenstorf, Knorrendorf, Mölln, Ritzerow, Rosenow und Zettemin haben in ihren jeweiligen Sitzungen die Vorschlagslisten der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht und Amtsgericht Neubrandenburg beschlossen.
Auf der Grundlage des § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) erfolgt in der Zeit vom 15.05.2023 - 19.05.2023 im Ordnungsamt des Amtes Stavenhagen, Neue Straße 35, 17153 Stavenhagen, zu den gewohnten Sprechzeiten, die öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten zur Einsichtnahme für jedermann.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll, mit Abgabe der Begründung, Einspruch erhoben werden.