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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 1/2023
Informationen aus den Gemeinden und dem Amt
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Grundsteuererklärung abgeben bis zum 31.01.2023 und kein PC?

Wir können helfen!

Die Grundsteuerreform hat zur Folge, dass Immobilieneigentümer 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. Bis zum 31. Januar 2023 ist diese online abzugeben. Wir möchten hiermit darüber informieren und wenn nötig helfen. Der Bürger- und Kulturverein e.V. kann Ihnen einen Internetanschluss und einen PC zur Verfügung stellen, sollten Sie selbst dies nicht besitzen.

Zur Terminabsprache melden Sie sich bitte telefonisch bei Herrn Wolfgang Harms an: 0172 7844075

Die benötigten Angaben für das Ausfüllen der Formulare sind:

  • Größe des Grundstücks

  • Grundbuchblattnummer (falls zur Hand), Gemarkung, Flur, Flurstück

  • Für Eigentumswohnungen: Miteigentumsanteil am Grundstück

  • Steuernummer / Aktenzeichen des Grundstücks

  • Bodenrichtwert

  • genaues Baujahr des Gebäudes (ab einem Baujahr von 1949)

  • Wohnfläche

  • Anzahl der Garagenstellplätze

  • Steuer-Identifikationsnummer aller Eigentümer:innen

  • Kontaktdaten der Eigentümer:innen und deren Anteile am Eigentum

Monika Elgeti

Bürgermeisterin Gemeinde Broderstorf