Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.12.2022 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 5.632.100 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 6.959.200 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -672.100 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 5.986.600 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 5.971.200 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 15.400 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 395.200 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 4.208.100 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -3.812.900 EUR | ||
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 675 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 400 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 340 v. H. | |
Stellen gemäß Stellenplan
Stellen im Haushaltsplan werden nicht veranschlagt.
Weitere Vorschriften
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.755.417 EUR | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 7.236.864 EUR | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 18.525.755,30 EUR |
Broderstorf, den 07.12.2022
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.12.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine Genehmigungspflichten Teile.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
| Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme | ||
| vom 01.02.2023 | bis 28.02.2023 | |
| von 08:00 Uhr | bis 12:00 Uhr | |
| im Amt Carbäk, Zimmer | 2.10 | öffentlich aus. |
Broderstorf, den 08.12.2022