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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 1/2023
Informationen aus den Gemeinden und dem Amt
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Information zur Umtauschpflicht für Führerscheine

Aufgrund einer Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung im Jahr 2019 ist der Umtausch aller vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine erforderlich. Dieser vorgezogene, nach Geburts- und Ausstellungsjahr gestaffelte, Umtausch ergibt sich aus Gründen der Umsetzung europäischer Vorgaben. Nach der sogenannten dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Ziel ist es, dass alle Fahrerlaubnisse ein einheitliches Muster bekommen und sie die aktuellen Forderungen an die Fälschungssicherheit erfüllen. Das Umtauschen in den neuen EU-Führerschein geschieht stufenweise, die erste zu beachtende Frist endete bereits im Januar 2022.

Hier ein Überblick:

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

vor 1953:

Umtausch bis 19. Januar 2033

1953 bis 1958:

Umtausch bis 19. Januar 2022

1959 bis 1964:

Umtausch bis 19. Januar 2023

1965 bis 1970:

Umtausch bis 19. Januar 2024

1971 oder später:

Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

1999 bis 2001:

Umtausch bis 19. Januar 2026

2002 bis 2004:

Umtausch bis 19. Januar 2027

2005 bis 2007:

Umtausch bis 19. Januar 2028

2008:

Umtausch bis 19. Januar 2029

2009:

Umtausch bis 19. Januar 2030

2010:

Umtausch bis 19. Januar 2031

2011:

Umtausch bis 19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013:

Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtausche, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Zuständige Führerscheinstellen für den Landkreis Rostock sind Güstrow und Bad Doberan.

Standort Güstrow:

Sitz Bad Doberan:

Landkreis Rostock

Landkreis Rostock

Der Landrat

Der Landrat

Amt für Straßenbau

Amt für Straßenbau

und Verkehr

und Verkehr

Sachgebiet Straßenverkehr

Sachgebiet Straßenverkehr

Parumer Weg 33

Am Waldrand 3

18273 Güstrow

18209 Bad Dorberan

E-Mail: fsbehoerde@lkros.de

E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkros.de

Tel.: 03843 75565999

Tel.: 03843 75565995

i.A.

Emily Fischer

Auszubildende