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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 1/2024
Informationen aus den Gemeinden und dem Amt
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Hinweis an Verfasser

  1. Die Verfasser von Beiträgen bzw. die einreichenden Vereine und Organisationen sind selbst verantwortlich für die etwaig nötige Einholung der Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos und zur namentlichen Nennung. Es wird dringend empfohlen, sich über die Regelungen des Datenschutzgesetztes M-V sowie das KunstUrhG zu informieren und diese zu beachten.

  2. Durch das Urheberrecht sind Gedichte vor der unerlaubten Veröffentlichung, Verbreitung und Verwertung geschützt. Nutzen Dritte trotz bestehender Schutzrechte das Sprachwerk, kann der Schöpfer gegen diese Urheberrechtsverletzung vorgehen und zum Beispiel Ansprüche auf Schadenersatz mithilfe einer Abmahnung durchsetzen.