Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 1/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aufforderung an die politischen Parteien und Wählergruppen zur Bildung des Gemeindewahlausschusses anlässlich der Kommunalwahlen im Amtsbereich des Amtes Carbäk am 09.06.2024

Gemäß § 10 i. V. m. § 4 (2) Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg - Vorpommern (LKWG M-V) in der gültigen Fassung, fordere ich die im Amtsbereich des Amtes Carbäk vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer des Gemeindewahlausschusses vorzuschlagen.

Der Wahlausschuss besteht neben dem Wahlleiter aus 4 — 8 Beisitzern die von der Gemeindewahlleiterin aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen werden.

Wahlberechtigte, die bereits Mitglied in einem Wahlorgan (z.B. Wahlvorstand) sind, dürfen nicht als Mitglied in den Gemeindewahlausschuss berufen werden, dasselbe gibt für Bewerberinnen oder Bewerber und Vertrauenspersonen. (§7 (3 & 4) Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg - Vorpommern (LKWG M-V)).

Die Beisitzer des Gemeindewahlausschusses üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung von derzeit 25,- Euro je Sitzung.

Folgende Aufgaben hat der Gemeindewahlausschuss zu erfüllen:

  • Prüfen und Zulassung von Wahlvorschlägen
  • Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses

Die Vorschläge sind bis zum 26. Februar 2024 bei der Gemeindewahlleiterin unter der Anschrift:

Amt Carbäk

Gemeindewahlleitung

Moorweg 5

18184 Broderstorf

einzureichen.

Broderstorf, am 18.12.2023

Puffpaff-Ebert
Gemeindewahlleiterin