Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 1/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gewerbe- und Industriegebiet *Bornkoppelweg* Roggentin

Aufstellung der Satzung über die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 für das Gewerbe- und Industriegebiet *Bornkoppelweg* Roggentin.

Veröffentlichung/ Öffentliche Auslegung des Entwurfs 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 für das Gewerbe- und Industriegebiet *Bornkoppelweg* Roggentin nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Die Gemeindevertretung Roggentin hat in ihrer Sitzung am 01.12.2025 die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 für das Gewerbe- und Industriegebiet *Bornkoppelweg* Roggentin beschlossen.

Für das Gewerbegebiet soll die Art der baulichen Nutzung angepasst werden.

Das Bauleitplanverfahren wird durchgeführt aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I, S.3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257). Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 für das Gewerbe- und Industriegebiet *Bornkoppelweg* Roggentin ist in dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.

Die konkreten Planänderungen betreffen ausschließlich die textlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung für die festgesetzten Gewerbegebiete.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die Gemeindevertretung Roggentin hat den Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 für das Gewerbe- und Industriegebiet *Bornkoppelweg* Roggentin in der Sitzung am 01.12.2025 gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs.2 BauGB zu veröffentlichen.

Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 für das Gewerbe- und Industriegebiet *Bornkoppelweg* der Gemeinde Roggentin und die Begründung dazu stehen

vom 26.01.2026 bis zum 27.02.2026

unter dem Link https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung zum Abruf zur Verfügung.

Zudem werden die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Roggentin unter dem Link www.amtcarbaek.de unter der Rubrik Bekanntmachungen & Ausschreibungen/ Bekanntmachungen nach BauGB/ Übersicht FNP/B-Pläne in Aufstellung/Änderung sowie im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter dem Link https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/8-aend-bp3-roggentin veröffentlicht.

Außerdem liegen die Unterlagen im Amt Carbäk als zusätzliches Informationsangebot während der Dienst- und Öffnungszeiten öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich (auch per E-Mail unter bauamt@amtcarbaek.de) oder während der Öffnungszeiten bzw. gegebenenfalls mit vorheriger Terminabstimmung zur Niederschrift im Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf vorbringen. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzungen unberücksichtigt bleiben.

Roggentin, 05.01.2026

gez. H. Holtz
Bürgermeister

Anlage zur öffentlichen Bekanntmachung der Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gewerbe- und Industriegebiet *Bornkoppelweg* der Gemeinde Roggentin sowie der Veröffentlichung des Entwurfes