Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 1/2026
Informationen aus der Amtsverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilung aus dem Steueramt

Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, sehr geehrte Steuerpflichtige,

Anfang Januar haben Sie Ihren Grundsteuerbescheid für das Jahr 2026 erhalten. Dieser Bescheid ist ein sogenannter Dauerbescheid. Er gilt also auch für die folgenden Jahre, solange sich nichts ändert und kein neuer Bescheid erlassen wird.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Hebesatz nicht geändert. In Ihrem aktuellen Bescheid wurde lediglich der Hinweis aufgenommen, dass es sich um einen Dauerbescheid handelt.

Bitte beachten Sie: Steuerpflichtig ist die Person, die im Messbescheid des Finanzamtes Ribnitz-Damgarten als Eigentümerin oder Eigentümer genannt ist. Das bleibt so lange gültig, bis das Finanzamt den Eigentümerwechsel offiziell verarbeitet hat. Erst danach kann die Gemeinde den Grundsteuerbescheid auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer ausstellen.

Da die Bearbeitung der Eigentümerwechsel beim Finanzamt derzeit noch läuft, kann es vorkommen, dass Sie für das Jahr 2026 noch einen Grundsteuerbescheid erhalten haben, obwohl das Grundstück bereits verkauft oder übertragen wurde. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Ribnitz-Damgarten und geben dabei das Aktenzeichen aus Ihrem Grundsteuerbescheid an.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Julia Burow
Haushalt und Finanzen