hier: Erörterung nach § 43a EnWG i.V.m. § 73 Abs. 6 und § 120a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V); Vorankündigung der Bekanntmachung des Erörterungstermins
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern wird als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde die Erörterung für das Planfeststellungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG für das oben genannte Vorhaben durchführen.
Der Termin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG M-V sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan und der 1. Planänderung mit der 50Hertz Transmission GmbH als Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben (§ 43a Satz 1 EnWG i.V.m. § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG M-V), zu erörtern.
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern wird den in der Bekanntmachung der Planauslegung vom 18.12.2024 angekündigten Erörterungstermin demnächst festsetzen. Der Erörterungstermin soll nach gegenwärtiger Planung voraussichtlich im März 2026 stattfinden.
Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher in einer gesonderten Bekanntmachung ortsüblich bekannt gemacht (§ 73 Abs. 6 Satz 2 VwVfG M-V).
Dazu wird die Bekanntmachung des Erörterungstermins auf den Internetseiten des Amtes Carbäk unter
https://www.amtcarbaek.de/bekanntmachungen/index.php
und https://www.amtcarbaek.de/news/index.php?rubrik=1 veröffentlicht. Die Veröffentlichung auf den o.g. Internetseiten wird rechtzeitig – voraussichtlich im Februar 2026 bzw. im März 2026 – erfolgen.
Da vor dem avisierten Erörterungstermin eine Ausgabe des Mitteilungsblattes des Amtes Carbäk nicht erscheint und daher ein zusätzlicher, informatorischer Abdruck der Bekanntmachung des Erörterungstermins im Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk nicht erfolgen kann, wird hiermit auf die bevorstehende Bekanntmachung des Erörterungstermins auf den o.g. Internetseiten des Amtes Carbäk hingewiesen.
Die vorstehende Bekanntmachung dient lediglich der Information. Es handelt sich um eine Vorankündigung der noch erfolgenden Bekanntmachung des Erörterungstermins.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, gesondert von dem Erörterungstermin benachrichtigt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 3 VwVfG M-V).
Schwerin, den 12.01.2026