Werte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Broderstorf,
als Ausdruck der besonderen Wertschätzung können Sie natürliche Personen benennen, die sich in besonderer und außergewöhnlicher Weise durch Leistungen oder besonderes Engagement im kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich um die Entwicklung, das Wohl und das Ansehen der Gemeinde und ihrer Bürger verdient gemacht haben.
Geehrt werden kann weiterhin ein Lebenswerk, das mit der Gemeinde verbunden ist oder ein Einzelhandeln, das den üblichen Rahmen weit übersteigt, nachweislich dem Gemeinwohl dient und mit der Gemeinde Broderstorf in Verbindung steht. Vorschlagsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie deren Organe mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Gemeinde Broderstorf.
Die Vorschläge mit ausreichender Begründung für eine Ehrung senden Sie bitte bis zum 31.01.2025 per E-Mail an poststelle@amtcarbaek.de oder postalisch an Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf.
Im Namen der Gemeindevertretung