Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin hat am 02.12.2024 in öffentlicher Sitzung die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen abgewägt und entsprechend der vorgelegten Abwägung beschlossen. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden Änderungen und Ergänzungen in der Plansatzung und der Begründung vorgenommen.
Anpassung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
Hinweise zur Trinkwasserschutzzone, zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung und Regenentwässerung
Entfall des Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes mit Anpassung der Baugrenzen
Der erneute Entwurf der Ergänzungssatzung Fresendorf der Gemeinde Roggentin wurde in der Sitzung am 02.12.2024 erneut beschlossen sowie der erneute Entwurf der Begründung gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abzugeben sind. Diese sind in den Unterlagen in roter Schrift hervorgehoben.
Der erneute Entwurf der Ergänzungssatzung Fresendorf der Gemeinde Roggentin und die Begründung dazu stehen
unter folgendem Link https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung zum Abruf zur Verfügung.
Zudem werden die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Roggentin unter dem Link www.amtcarbaek.de unter der Rubrik Bekanntmachungen & Ausschreibungen und Bekanntmachungen nach BauGB/ Geodaten-Bauleitplanung-Bauleitserver sowie im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter dem Link https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/ergaenzungssatzung.fresendorf veröffentlicht.
Außerdem liegen die Unterlagen im Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf als zusätzliches Informationsangebot zu den Dienst- und Öffnungszeiten öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem erneuten Entwurf schriftlich (auch per E-Mail unter bauamt@amt-carbaek.de) oder während der Öffnungszeiten bzw. gegebenenfalls mit vorheriger Terminabstimmung zur Niederschrift im Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf vorbringen. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzungen unberücksichtigt bleiben.
Roggentin, 03.12.2024
gez. H. Holtz | |
Bürgermeister Roggentin | Siegel |
Anlage zur Veröffentlichung des erneuten Entwurfes der Ergänzungssatzung Fresendorf Gemeinde Roggentin