Alte Schulstraße in Pastow
Dorfstraße in Poppendorf
Im Grund in Kösterbeck
Seniorenwohnheim Am Campus in Roggentin
Kirche in der Kirchstraße in Thulendorf
Zur Mühle und Am Schulzenhof in Neu Thulendorf
Birkenallee in Sagerheide
Der Landkreis Rostock hat, wie in den Jahren zuvor, erneut eine Allgemeinverfügung zum „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen“ vom 31. Dezember 2025 bis zum 01.01.2026 erlassen. Diese Allgemeinverfügung bestimmt, dass die Entfernung für das Zünden von Silvesterfeuerwerk (Kategorie 2) zu Reetdachhäusern mindestens 200 Meter betragen muss. Die Allgemeinverfügung verweist auf den § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, welcher das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Seniorenheimen und besonders brandgefährdeten Gebäuden und Anlagen untersagt. Die unmittelbare Nähe ist auf einen Radius von 100 Metern festgelegt.
Verstöße gegen diese Abstandregelungen können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Es ist nicht immer einfach, die Abstände zu den betroffenen Bereichen zu ermitteln. Aus diesem Grund werden im Dezember die betroffenen Haushalte informiert und Plakate an den Zonen aufgehängt.
Im Folgenden werden die betroffenen Bereiche aufgezeigt (nicht abschließend):
Außerdem ist auch in der unmittelbaren Nähe von landwirtschaftlichen Betrieben, Stallungen sowie Strohlagern und Tankstellen auf Feuerwerk zu verzichten.