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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 10/2025
Informationen aus den Gemeinden und dem Amt
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Hinweise zum Feuerwerk an Silvester

Alte Schulstraße in Pastow

Dorfstraße in Poppendorf

Im Grund in Kösterbeck

Seniorenwohnheim Am Campus in Roggentin

Kirche in der Kirchstraße in Thulendorf

Zur Mühle und Am Schulzenhof in Neu Thulendorf

Birkenallee in Sagerheide

Der Landkreis Rostock hat, wie in den Jahren zuvor, erneut eine Allgemeinverfügung zum „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen“ vom 31. Dezember 2025 bis zum 01.01.2026 erlassen. Diese Allgemeinverfügung bestimmt, dass die Entfernung für das Zünden von Silvesterfeuerwerk (Kategorie 2) zu Reetdachhäusern mindestens 200 Meter betragen muss. Die Allgemeinverfügung verweist auf den § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, welcher das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Seniorenheimen und besonders brandgefährdeten Gebäuden und Anlagen untersagt. Die unmittelbare Nähe ist auf einen Radius von 100 Metern festgelegt.

Verstöße gegen diese Abstandregelungen können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Es ist nicht immer einfach, die Abstände zu den betroffenen Bereichen zu ermitteln. Aus diesem Grund werden im Dezember die betroffenen Haushalte informiert und Plakate an den Zonen aufgehängt.

Im Folgenden werden die betroffenen Bereiche aufgezeigt (nicht abschließend):

Außerdem ist auch in der unmittelbaren Nähe von landwirtschaftlichen Betrieben, Stallungen sowie Strohlagern und Tankstellen auf Feuerwerk zu verzichten.

i.A. Below
Ordnungsamt des Amtes Carbäk