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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 2/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Carbäk

Auf der Grundlage des § 129 i. V. m. § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss des Amtes Carbäk vom 09.03.2023 und der Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als unterer Rechtsaufsichtsbehörde folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Änderung

§ 3 der Hauptsatzung des Amtes Carbäk vom 09.06.2015 wird im Absatz 3 wie folgt geändert:

§ 3

Ausschüsse

(3) Der Bauhofausschuss wird gemäß § 136 Abs. 1 Satz 2 KV M-V als beschließender Unterausschuss des Amtsausschusses gebildet. Er setzt sich aus den acht Amtsaus-schussmitgliedern der Gemeinden zusammen, welche die Selbstverwaltungsaufgaben „Unterhaltung des kommunalen Vermögens und Bildung eines Bauhofes“ gemäß § 127 Abs. 4 KV M-V auf das Amt übertragen haben. Der Bauhofausschuss entscheidet abschließend in allen Angelegenheiten, die dem Amt gemäß § 127 Abs. 4 KV M-V übertragen worden sind. § 146 KV M-V bleibt davon unberührt. Die Haushaltsplanung für die übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben bleibt dem Amtsausschuss vorbehalten.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Broderstorf, 15.03.2023

gez. Andreas Reinke
Amtsvorsteher

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Broderstorf, 15.03.2023

gez. Andreas Reinke
Amtsvorsteher