Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat in ihrer Sitzung am 02.11.2022 gemäß § 22 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die Neuvergabe eines Straßennamens für die Straße im Ortsteil Öftenhäven in der Gemeinde Broderstorf beschlossen.
| Straßenname alt: | Öftenhäven |
| Gemarkung: | Öftenhäven |
| Flur: | 1 |
| Flurstücke: | 66 TF |
| Lage der Straße: | Beginn: | aus Fienstorf kommend, Ortseingang Öftenhäven |
| Ende: | Kreuzung Öftenhäven | |
| Länge: | Ca. 150,00 m |
erhält den Straßennamen Tauhus Wech.
Die Allgemeinverfügung wird hiermit gem. § 41 Abs. 4 des Landesverwaltungsverfahrensgesetz Mecklenburg-Vorpommern (VerwVerfG M-V), in der derzeit gültigen Fassung, öffentlich bekannt gemacht.
Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Benennung von Straßen hat zusammen mit der Grundstücksnummerierung die Funktion, im Verkehr der Bürger untereinander sowie zwischen Bürgern und Behörden das Auffinden von Wohngebäuden, Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und Amtsgebäuden zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Benennung erfolgt auf Grundlage des § 2 Abs. 1 und 2 und § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 51 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) und der Satzung der Gemeinde Broderstorf über die Benennung von Straßen und die Gestaltung, Festsetzung, Instandhaltung und Anbringung von Straßennamensschildern und Hausnummern, jeweils in der derzeit gültigen Fassung.
Die Allgemeinverfügung kann von jedermann zu den üblichen Sprechzeiten in den Geschäftsräumen des Amtes Carbäk, Bauamt im EG, eingesehen werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt Carbäk, Moorweg 5 in 18184 Broderstorf, erhoben werden.