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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 2/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Durchführung von Kartierungen für das Projekt L 182 - Bedarfsgerechte Anbindung Poppendorf

Straßenbauamt Schwerin

Projektgruppe Großprojekte

Bekanntmachung über die Durchführung von Kartierungen für das Projekt L 182 - Bedarfsgerechte Anbindung Poppendorf

Die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Schwerin, Projektgruppe Großprojekte, Pampower Straße 68, 19061 Schwerin, beabsichtigt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit die bedarfsgerechte Anbindung Poppendorf im Zuge der L 182.

Zur Vorbereitung der Planung für den Bau werden im Bereich der Gemeinden Mönchhagen, Bentwisch und Blankenhagen (Amt Rostocker Heide) sowie Poppendorf und Broderstorf (Amt Carbäk) folgende Vorarbeiten erforderlich:

Kartierarbeiten im Gelände

Die Vorarbeiten werden im Untersuchungsgebiet

voraussichtlich von Februar 2023 bis Juli 2024

durchgeführt. Die Grundstücke folgender Gemarkungen/Fluren können betroffen sein:

  • Gemeinde Mönchhagen: Gemarkungen Häschendorf und Mönchhagen

  • Gemeinde Bentwisch: Gemarkungen Bentwisch, Klein Bentwisch, Klein Kussewitz, Groß Kussewitz, Volkenshagen, Albertsdorf und Harmstorf

  • Gemeinde Poppendorf: Gemarkungen Vogtshagen, Poppendorf & Bussewitz

  • Gemeinde Blankenhagen: Gemarkung Cordshagen

  • Gemeinde Broderstorf: Gemarkung Öftenhäven

Eine Karte des Untersuchungsraums ist als Anlage beigefügt.

Nach § 47 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG MV) haben die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten die Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten zu dulden. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.

Die Vorarbeiten werden im Interesse der Allgemeinheit zur sorgfältigen Vorbereitung von Planungsentscheidungen durchgeführt. Sie sind nicht Gegenstand der Bauausführung.

Etwaige durch die o. g. Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Die Feststellung von Art und Umfang der Flurschäden wird, in Abstimmung mit den Bewirtschaftern, durch die Straßenbauverwaltung oder das vor Ort tätige Planungsbüro durchgeführt.

Bei Rückfragen bitte ich die Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte, sich direkt mit dem

Straßenbauamt Schwerin

Projektgruppe Großprojekte

19061 Schwerin, Pampower Straße 68

Fax: 0385 / 588 81800

Mail: L182-Poppendorf@sbv.mv-regierung.de

in Verbindung zu setzen.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag des/der Betroffenen die Entschädigung fest.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats beim Straßenbauamt Schwerin, Pampower Straße 68, 19061 Schwerin, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe. Die öffentliche Bekanntgabe ist mit dem auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung folgenden Tag bewirkt (Beginn der Widerspruchsfrist gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V).

Im Auftrag

gez. Thomas Genschmer