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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 2/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Amtes Carbäk für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 30.11.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

3.451.700 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

5.034.600 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

_________

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Amtsumlage

1.

Die Amtsumlage wird auf 11,04 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 42,973 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Weitere Vorschriften

Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Broderstorf, den 30.11.2023

gez. Andreas Reinke

Siegel

Amtsvorsteher

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt worden. Sie enthält keine Genehmigungspflichten Teile.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme

vom 19.01.2024 bis 19.02.2024

während der Öffnungszeiten

im Amt Carbäk, Zimmer 2.10 öffentlich aus.

Broderstorf, den 30.11.2023

gez. Andreas Reinke
Amtsvorsteher