Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 27.02.2025 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 3.376.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 5.165.300 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -1.789.000 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 3.051.500 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 4.833.400 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -1.781.900 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 139.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 139.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
| 1. | Die Amtsumlage wird auf 8,65 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 40,973 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.388.400 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 621.846 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 3.199.975 EUR |
Broderstorf, den 27.02.2025
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt worden. Sie enthält keine Genehmigungspflichten Teile.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite www.amtcarbaek.de veröffentlicht.
Broderstorf, den 21.03.2025