Auf der Grundlage des § 129 i. V. m. § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss des Amtes Carbäk vom 07.03.2024 und der Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als unterer Rechtsaufsichtsbehörde folgende Satzung erlassen:
Der Absatz 5 des § 10 der Hauptsatzung des Amtes Carbäk vom 09.06.2015 wird wie folgt geändert:
(5) Der Amtswehrführer erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 400,- Euro. Sein Stellvertreter erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,- Euro und der Amtsjugendfeuerwehrwart erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 250,- Euro.
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Broderstorf, 12.04.2024
Gez. Andreas Reinke | -Siegel- |
Amtsvorsteher |
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Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Broderstorf, 12.04.2024
Gez. Andreas Reinke | -Siegel- |
Amtsvorsteher |
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