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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 3/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Rahmen der Lärmaktionsplanung

Entsprechend den Vorgaben der europäischen Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie - EG-ULR) wurden im Jahr 2022 für alle Hauptverkehrsstraßen (Bundesfern- und Landesstraßen) mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen strategische Lärmkarten nach § 47 c Bundesimmissionsschutz­gesetz (BImSchG) vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV (LUNG M-V) erstellt.

Bezogen auf das Amt Carbäk wurden hierbei folgende Hauptlärmquellen ermittelt:

B110

A19.

Die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen werden durch die eines Ergänzungs- und Nebenstraßennetzes komplettiert. Dieses umfasst weniger befahrene Bundesstraßen, die auch lärmrelevant sind, aber nicht den §§ 47 a - f BImSchG unterliegen.

Auf Basis dieser strategischen Lärmkarten ist das Amt Carbäk verpflichtet, einen Lärmaktionsplan für die vorgenannten Hauptlärmquellen aufzustellen bzw. fortzuschreiben. In diesem Lärmaktionsplan sind geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung zu prüfen, deren Umsetzung zu bewerten und bei Realisierbarkeit festzuschreiben sowie ruhige Gebiete zu schützen.

Die Öffentlichkeit ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung angemessen zu beteiligen. Dies erfolgt über eine öffentliche Auslegung der Lärmkarten.

Die strategischen Lärmkarten des LUNG M-V liegen in der Zeit vom 05.05.2025 bis zum 02.06.2025 im Amt Carbäk, Bauamt (Erdgeschoss), Moorweg 5, 18184 Broderstorf während der Dienst- und Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ebenfalls werden die Informationen und Dokumente auf der Homepage des Amtes Carbäk unter https://www.amtcarbaek.de/bekanntmachungen/index.php eingestellt und sind für jedermann abrufbar.

Darüber hinaus stehen Vertreter des Amtes sowie der mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes beauftragten Fa. UmweltPlan GmbH Stralsund für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Während der Veröffentlichungsfrist können Hinweise, Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen während der Dienst- und Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht oder schriftlich eingereicht werden. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung geäußerten Stellungnahmen werden bei der weiteren Bearbeitung und Fertigstellung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes geprüft.

Die Ergebnisse der Lärmkartierungen sind einsehbar auf der Homepage des LUNG M-V unter:

https://www.lung.mv-regierung.de/fachinformationen/laerm-und-erschuetterungen/gebietsbezogener-laermschutz-eu-umgebungslaermrichtlinie/laermkartierung-4-runde/

Broderstorf, 25.04.2025

gez. Andreas Reinke
Amtsvorsteher