Sie haben einen Wertgegenstand (mit einem Wert über 10,00 €) gefunden und kennen den Eigentümer nicht?
Dann melden Sie sich im zuständigen Fundbüro! Das Fundbüro des Amtes Carbäk ist die zentrale Anlaufstelle für verlorene und gefundene Gegenstände im Amtsgebiet (Gemeinde Broderstorf, Gemeinde Thulendorf, Gemeinde Roggentin, Gemeinde Poppendorf).
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, sie dem Verlierer oder Eigentümer aber nicht zurückgibt bzw. geben kann, hat den Fund nach § 965 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unverzüglich anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als 10,00 € wert, bedarf es allerdings keiner Anzeige.
Nach § 965 BGB ist der Finder verpflichtet, einen gefundenen Gegenstand unverzüglich bei der zuständigen Behörde abzugeben.
Bringen Sie den gefundenen Gegenstand bitte zum Fundbüro des Amtes Carbäk. Die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes nehmen Fundsachen entgegen, erfassen diese, ermitteln nach Möglichkeit die Eigentümer und sorgen für die Rückgabe an die rechtmäßigen Besitzer.
Falls Ihre Fundsache abgegeben wurde, können Sie sich telefonisch 038204 / 7180 oder online unter: https://www.amtcarbaek.de/ > Bürgerservice > Amtsverwaltung > Fundbüro beim Ordnungsamt melden, um einen Abholtermin zu vereinbaren.
Kann die Fundsache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten nach der Anzeige dem Eigentümer nicht wieder ausgehändigt werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache erwerben. Bei Fundgegenständen, welche in öffentlichen Behörden oder Verkehrsmitteln gefunden wurden, erfolgt kein Eigentumserwerb des Finders (§ 978 BGB). Fundsachen, die innerhalb der Aufbewahrungsfrist weder vom Eigentümer noch vom Finder abgeholt wurden, werden gespendet bzw. vernichtet.