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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 4/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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öff. Bekanntmachung_B-Plan Nr. 9 Broderstorf

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 „Sondergebiet Einzelhandel“ der Gemeinde Broderstorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat in Ihrer Sitzung am 08.05.2024 beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Sondergebiet Einzelhandel“ der Gemeinde Broderstorf durchzuführen.

Das Plangebiet umfasst ca. 0,7 ha. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 4/26, der Flur 1 in der Gemarkung Broderstorf.

Die Erschließung erfolgt über die vorhandene Poststraße, Flurstück 211, der Flur 1, Gemarkung Broderstorf sowie daran anschließend die B110, Flurstück 212/2, der Flur 1, Gemarkung Broderstorf. Das Vorhabengebiet wird nördlich, östlich und südlich von Wohnbebauungen und westlich von landwirtschaftlich genutzter Fläche umgeben.

Planungsziel bildet die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb eines Einzelhandelmarktes mit Café-Backshop. Für das nach § 11 Abs. 3 Punkt 2 BauNVO als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ im Bebauungsplan festzusetzende Areal gilt die Errichtung und der Betrieb eines Einzelhandelmarktes mit mindestens 1.200 m² Verkaufsfläche, eines Cafe´-Backshops mit 120 m² sowie entsprechende Nebenflächen als zulässig.

In Anwendung des § 13 BauGB wird das vereinfachte Verfahren durchgeführt. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.

Anlage: Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 9 „Sondergebiet Einzelhandel“

Broderstorf, 08.05.2024

gez. Monika Elgeti
Bürgermeisterin
Siegel