Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat in Ihrer Sitzung am 08.05.2024 beschlossen, die Aufstellung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Neuendorf zwischen der Autobahn A19, Neuendorf, Neuendorfer Straße und Neu Roggentin“ der Gemeinde Broderstorf durchzuführen.
Das Plangebiet umfasst das Sondergebiet 1 (SO1) mit den Flurstücken 197/3, 198/2 und 200/9, der Flur 1 in der Gemarkung Neuendorf sowie das Sondergebiet 2 (SO2) mit dem Flurstück 200/12, der Flur 1 in der Gemarkung Neuendorf. Planziel bildet die Streichung der textlichen Festsetzung in Bezug auf die Verkaufsflächenbeschränkung für das Sondergebiet 1 sowie die Änderung der festgesetzten Gewerbegebietsfläche in eine Sondergebietsfläche großflächiger Einzelhandel (Outdoorfachhandel) für das Sondergebiet 2.
In Anwendung des § 13a BauGB wird das beschleunigte Verfahren durchgeführt.
Anlage: Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Neuendorf zwischen der Autobahn A19, Neuendorf, Neuendorfer Straße und Neu Roggentin“ der Gemeinde Broderstorf
Broderstorf, 08.05.2024