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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 4/2025
Informationen aus den Gemeinden und dem Amt
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Hunde im öffentlichen Raum

Die Verordnung des Amtes Carbäk über das Führen von Hunden, vom 04.12.2018, gilt in den Gemeinden Broderstorf, Roggentin, Poppendorf und Thulendorf.

Im Wesentlichen wird geregelt, dass:

in der Zeit von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr Hunde im Geltungsbereich der Verordnung außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine zu führen sind.

es verboten ist, Hunde auf Spielplätze und Bolzplätze, Skater- und Sportanlagen (außer Sportanlagen eines Hundevereins) mitzunehmen.

Führer von Hunden den Kot, den diese auf öffentlichen Straßen, Wegen, Grünflächen und Plätzen absetzen, unverzüglich zu beseitigen haben.

Der Verstoß gegen die Verordnung kann mit Geldbußen bis zu 5.000,00 € geahndet werden.

Kurz:

Hunde sind im Geltungsbereich der Verordnung an der Leine zu führen (siehe Anlage zur Hundeverordnung - rot umrandete Flächen der Ortsteile- unter www.amtcarbaek.de > Ortsrecht > Amt Carbäk)

Hundekot ist zu beseitigen

Hundekotbeutel sind nicht in Grünflächen und Büschen zu entsorgen

Aufgrund von vermehrten Verstößen gegen die Verordnung werden verstärkte Kontrollen durchgeführt.

Hinweis: Auch im Wald und im Naturschutzgebiet gilt die Leinenpflicht!

Ihr Ordnungsamt