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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 4/2025
Aktuelles
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Information zum Digitalen Passbild ab 01.05.2025

In der letzten Ausgabe unseres Mitteilungsblattes informierten wir über die geplanten Änderungen im Einwohnermeldeamt im Zusammenhang mit der Einführung des digitalen Passbildes. Inzwischen liegen erste Praxiserfahrungen vor, die wir Ihnen im Folgenden zusammenfassen möchten:

1)

Bilderfassungssystem PointID

Das System „PointID“ wurde zu Jahresbeginn bei der Bundesdruckerei bestellt. Der aktuelle Bestellstatus lautet „in Bearbeitung“. Ein konkreter Liefer- oder Installationstermin liegt derzeit nicht vor.

2)

Übergangsregelung: Papierbilder weiterhin zulässig

Aufgrund der noch nicht erfolgten Inbetriebnahme des digitalen Systems und gemäß der bis zum 31.07.2025 befristeten Ausnahmeregelung des Bundesinnenministeriums werden im Einwohnermeldeamt weiterhin Passbilder in Papierform akzeptiert. Von der Bundesdruckerei produzierte Ausweisdokumente mit solchen Bildern wurden bisher ohne Beanstandung ausgestellt und ausgeliefert.

3)

Fotoautomat im Amtsgebäude

Der Fotoautomat im Eingangsbereich des Amtsgebäudes wird in Kürze abgebaut und steht künftig nicht mehr zur Erstellung von Passbildern zur Verfügung.

4)

E-Passfoto-System der Fotografen

Das sogenannte „Fotocloud“-System ist bereits funktionsfähig. Über dieses System können zertifizierte Fotostudios (alfo-passbild.com), die Drogeriekette DM sowie ab Juni auch das Fotostudio im GLOBUS-Markt digitale Passbilder erstellen und via QR-Code direkt an das Einwohnermeldeamt übermitteln. Der Abruf der Bilder sowie die Integration in die Antragssoftware ist problemlos möglich.

Neuer Service: Dokumentenversand nach Hause

Seit dem 01.05.2025 besteht zudem die Möglichkeit, Personalausweise und Reisepässe, die von der Bundesdruckerei produziert wurden, direkt nach Hause liefern zu lassen. Das erspart den Abholungstermin beim Einwohnermeldeamt. Der Versand erfolgt per Post und kostet 15 EUR.

Die Zustellung setzt eine persönliche Übergabe mit Identitätsnachweis voraus (ein gültiger Ausweis oder Pass ist erforderlich). Bitte beachten Sie, dass das bisherige Ausweisdokument bereits bei der Antragstellung entwertet oder einbehalten wird.

Wird die betreffende Person nicht angetroffen, wird das neue Dokument in eine nahegelegene Postfiliale weitergeleitet. Erfolgt innerhalb von sieben Werktagen keine Abholung, wird das Dokument an das Einwohnermeldeamt geschickt.

Über alle weiteren Entwicklungen halten wir Sie wie gewohnt auf unserer Homepage auf dem Laufenden.

i.A. Fahning
Leitender Verwaltungsbeamter