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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 4/2026
Informationen aus den Gemeinden und dem Amt
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Hinweis aus dem Ordnungsamt

Parken vor Feuerwehrzufahrten und Löschwasserentnahmestellen

 

Das Parken vor Feuerwehrzufahrten, Löschwasserentnahmestellen sowie Hydranten ist verboten. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können abgeschleppt werden. Wir bitten um Beachtung des Parkverbotes zur Sicherstellung des Brandschutzes im Ernstfall.