Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 4/2026
Informationen aus den Gemeinden und dem Amt
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Hinweis aus dem Ordnungsamt
Parken vor Feuerwehrzufahrten und Löschwasserentnahmestellen
Das Parken vor Feuerwehrzufahrten, Löschwasserentnahmestellen sowie Hydranten ist verboten. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können abgeschleppt werden. Wir bitten um Beachtung des Parkverbotes zur Sicherstellung des Brandschutzes im Ernstfall.