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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 4/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Broderstorf

Veröffentlichung/ Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Sonder- und Gewerbegebiet „Neuendorf zwischen der Autobahn A19, Neuendorf, Neuendorfer Straße und Neu Roggentin“ der Gemeinde Broderstorf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung Broderstorf hat in ihrer Sitzung am 06.05.2026 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 in der vorliegenden Fassung gebilligt und hat dessen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss Nr. BV/BAU/597/2026).

Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ist die Änderung der festgesetzten Gewerbegebietsfläche in eine Sondergebietsfläche für den großflächigen Einzelhandel (Outdoorfachhandel) sowie die Streichung der textlichen Festsetzung in Bezug auf die Verkaufsflächenbeschränkung. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 197/3, 198/2 und 200/9 der Flur 1, Gemarkung Neuendorf (Geltungsbereich SO1) sowie das Flurstück 200/12 der Flur 1, Gemarkung Neuendorf (Geltungsbereich SO2), Amt Carbäk, Landkreis Rostock.

Die Begründung der Planung enthält folgende Arten umweltbezogener Informationen:

1.

Schutzgebiete

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Der Geltungsbereich liegt außerhalb sämtlicher Schutzgebiete nach §§ 23 bis 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

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Das nächstgelegene Trinkwasserschutzgebiet „Warnow-Rostock“ befindet sich in mehr als 1,8 km Entfernung in südlicher Richtung.

2.

Bodenschutz / Altlasten

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Für das Vorhandensein von gefahrenrelevanten Sachverhalten liegen bisher keine Hinweise vor.

3.

Denkmalschutz

-

Hinweise auf Bodendenkmale und Baudenkmale liegen bisher nicht vor.

4.

Umweltprüfung

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Nach § 13 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens im beschleunigten Verfahren entsprechend.

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Erhebliche Beeinträchtigungen der natürlichen Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind durch die vorliegende Planung und im Bereich des Geltungsbereiches nicht zu erwarten. Ebenso ist der Eintritt von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG nicht absehbar. Im Geltungsbereich sind keine Schutzgebiete vorhanden.

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Es wird daher auf eine Umweltprüfung gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.

Es liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor, da die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB aufgestellt wird und demnach auf die Durchführung einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (frühzeitigen Beteiligung) nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB (gem. § 13 Abs. 2 BauGB) sowie von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (gem. § 13 Abs. 3 BauGB) abgesehen wird.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 und die Begründung sind in der Zeit vom

01.06.2026 bis zum 01.07.2026

auf der Internetseite des Amtes Carbäk unter:

https://www.amtcarbaek.de sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter:

https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung einsehbar. Darüber hinaus liegen die o.g. Entwurfsunterlagen in diesem Zeitraum während der Öffnungszeiten im Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich (auch per E-Mail unter bauamt@amtcarbaek.de) oder während der Öffnungszeiten bzw. gegebenenfalls mit vorheriger Terminabstimmung zur Niederschrift im Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf vorbringen. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzungen unberücksichtigt bleiben.

Broderstorf, den 11.05.2026

gez. Monika Elgeti
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