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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 4/2026
Informationen aus den Gemeinden und dem Amt
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Informationen und Wissenswertes aus dem Ordnungsamt

Lärm

Rechtsgrundlage für die Benutzung diverser Geräte und Maschinen bildet die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV

In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr dürfen u. a. folgende Geräte von Montag bis Samstag benutzt werden:

– Rasenmäher

– Heckenschere

– Rollbarer Müllbehälter

– Motorhacke (< 3kW)

– Vertikutierer

– Schredder/ Zerkleinerer

– Schneefräse

Folgende Geräte bilden jedoch eine Ausnahme:

– Freischneider

– Grastrimmer/ Graskantenschneider

– Laubbläser und

– Laubsammler

Diese dürfen nur von 9:00 bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 bis 17:00 Uhr von Montag bis Samstag betätigt werden.

An Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung der Geräte ganztägig verboten!