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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 5/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Thulendorf für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Thulendorf vom 20.03.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

____

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf  —  380.000 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Weitere Vorschriften

Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Thulendorf, den 20.03.2023

gez. Sandro Geister
Bürgermeister
Hinweis:

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 14.06.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:

Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V i. V. m. § 17 a Abs. 3 GemHVO-Doppik wird die Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldung teilweise in Höhe von 326.500 EUR unter der Bedingung genehmigt, dass die Jahresabschlüsse 2018 und 2019 bis zum 15.08.2023 festgestellt und der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme

vom 14.06.2023

bis 31.07.2023

von 08.00

bis 12.00 Uhr

im Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf, Zimmer 2.23 öffentlich aus.

Thulendorf, den 14.06.2023

gez. Sandro Geister
Bürgermeister