Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Thulendorf vom 20.03.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 848.700 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.243.700 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -346.500 EUR |
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| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 874.900 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1.159.000 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -284.100 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 62.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 388.800 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -326.500 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf — 380.000 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 320 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 395 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 360 v. H. | |
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -440.591 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 411.740 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.872.786 EUR |
Thulendorf, den 20.03.2023
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 14.06.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:
Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V i. V. m. § 17 a Abs. 3 GemHVO-Doppik wird die Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldung teilweise in Höhe von 326.500 EUR unter der Bedingung genehmigt, dass die Jahresabschlüsse 2018 und 2019 bis zum 15.08.2023 festgestellt und der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
| vom 14.06.2023 | bis 31.07.2023 |
| von 08.00 | bis 12.00 Uhr |
im Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf, Zimmer 2.23 öffentlich aus.
Thulendorf, den 14.06.2023