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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 5/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Carbäk

Auf der Grundlage des § 129 i. V. m. § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss des Amtes Carbäk vom 11.05.2023 und der Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als unterer Rechtsaufsichtsbehörde folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Änderung

§ 4 der Hauptsatzung des Amtes Carbäk vom 09.06.2015 wird im Absatz 2 wie folgt geändert:

§ 4

Amtsvorsteher

(2) Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen dem Amtsvorsteher all die Entscheidungen, die nicht nach § 134 Abs. 2 Satz 3 KV M-V i. V. m. § 22 KV M-V dem Amtsausschuss vorbehalten sind oder gemäß § 3 Abs. 2 oder 3 dieser Satzung dem Kita- und Schulausschuss oder dem Bauhofausschuss als beschließende Unterausschüsse des Amtsausschusses übertragen worden sind. Zudem entscheidet er über die Zuschlagserteilung bei Auftragsvergaben als gebundene Entscheidung.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Broderstorf, 12.06.2023

gez. Andreas Reinke
Amtsvorsteher

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Broderstorf, 12.06.2023

gez. Andreas Reinke
Amtsvorsteher