Betr.:
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat am 05.06.2024 in öffentlicher Sitzung die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gewerbegebiet Neuendorf der Gemeinde Broderstorf in der Fassung vom Mai 2024 als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Fläche von etwa 2,0 ha und erstreckt sich auf Teilgebiete des rund 19,0 ha umfassenden wirksamen Bebauungsplanes in der Flur 2 der Gemarkung Pastow.
Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gewerbegebiet Neuendorf gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Broderstorf in Kraft.
Die Satzung 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gewerbegebiet Neuendorf der Gemeinde Broderstorf kann mit der vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, im Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf, während der Dienststunden eingesehen werden.
Gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB ist die Einsichtnahme ebenfalls über die Internetseite des Amtes Carbäk unter https://www.amtcarbaek.de/seite/661319/geodaten-bauleitplanung-bauleitserver.html sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene möglich. Auf Verlangen wird Auskunft über den Inhalt erteilt.
Es wird auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1, 2 und 4 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
Broderstorf, den 11.06.2024
gez. Monika Elgeti | (Dienstsiegel) |
Bürgermeister | |
Anlage:
Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches