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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 5/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Roggentin

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin vom 18.05.2026 und nach Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Änderungen

I. Der Absatz 1 lit. b des § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Roggentin vom 28.10.2024 wird wie folgt geändert

b) die Vergabe von Aufträgen bei Bauleistungen bis zu einem Wert von 150.000,- EUR, von Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Wert von 100.000,- EUR sowie freiberuflicher Leistungen bis zu einem Wert von 15.000,- EUR,

II. Die Wertgrenzen im Absatz 5 des § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Roggentin vom 28.10.2024 werden wie folgt angepasst:

anstelle von 2.600,- EUR nun 5.000,- EUR

anstelle von 1.000,- EUR nun 2.000,- EUR

III. Im Absatz 5 des § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Roggentin vom 28.10.2024 wird der nachfolgende Satz 2 eingefügt. Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.

Dies gilt nicht für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen; hier genügt die Textform soweit eine andere Rechtsvorschrift nichts Abweichendes bestimmt.

IV. Im Absatz 1 des § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Roggentin vom 28.10.2024 werden die nachfolgenden Sätze 2 und 3 eingefügt. Der bisherige Satz 2 wird Satz 4.

Die räumliche Abgrenzung eines jeden Ortsteils der Gemeinde Roggentin auf Grundlage des Liegenschaftskatasters ist in der Anlage 1 dokumentiert. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Hauptsatzung.

V. Hinzugefügt wird die Anlage 1 mit dem folgenden Inhalt:

 

 

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Roggentin, 26.05.2026

Gez. Holtz
Bürgermeister

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Roggentin, 26.05.2026

Gez. Holtz
Bürgermeister