Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin vom 18.05.2026 und nach Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Satzung erlassen:
I. Der Absatz 1 lit. b des § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Roggentin vom 28.10.2024 wird wie folgt geändert
b) die Vergabe von Aufträgen bei Bauleistungen bis zu einem Wert von 150.000,- EUR, von Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Wert von 100.000,- EUR sowie freiberuflicher Leistungen bis zu einem Wert von 15.000,- EUR,
II. Die Wertgrenzen im Absatz 5 des § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Roggentin vom 28.10.2024 werden wie folgt angepasst:
anstelle von 2.600,- EUR nun 5.000,- EUR
anstelle von 1.000,- EUR nun 2.000,- EUR
III. Im Absatz 5 des § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Roggentin vom 28.10.2024 wird der nachfolgende Satz 2 eingefügt. Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
Dies gilt nicht für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen; hier genügt die Textform soweit eine andere Rechtsvorschrift nichts Abweichendes bestimmt.
IV. Im Absatz 1 des § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Roggentin vom 28.10.2024 werden die nachfolgenden Sätze 2 und 3 eingefügt. Der bisherige Satz 2 wird Satz 4.
Die räumliche Abgrenzung eines jeden Ortsteils der Gemeinde Roggentin auf Grundlage des Liegenschaftskatasters ist in der Anlage 1 dokumentiert. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Hauptsatzung.
V. Hinzugefügt wird die Anlage 1 mit dem folgenden Inhalt:
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Roggentin, 26.05.2026
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Roggentin, 26.05.2026