Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin hat in ihrer Sitzung am 18.05.2026 beschlossen, für das Gebiet zwischen der Bahnlinie Rostock Seehafen – Kavelstorf im Westen, den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 12 Gewerbegebiet Mercedes Benz der Hansestadt Rostock im Norden, der Autobahn A 19 im Osten und der Grenze des Gemeindegebietes Roggentin zur Gemeinde Dummerstorf im Süden den Bebauungsplan Nr. 11 mit der Bezeichnung „Gewerbe- und Industriegebiet westlich der A19“ aufzustellen. →
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
| • | Bereitstellung von bedarfsgerechten Grundstücken für Industrie- und Gewerbebetriebe zur Deckung der hohen Nachfrage. |
| • | Ermöglichung von Erweiterungsmöglichkeiten für bereits in Roggentin ansässige Unternehmen, um deren Abwanderung zu verhindern. |
| • | Schaffung und Erhalt von wohnortnahen Arbeitsplätzen in der Region. |
| • | Nutzung der Synergien durch die unmittelbare Nähe zur A 19 und der Güterbahnstrecke (Rostock Seehafen – Kavelstorf). |
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 26,08 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke: 1, 2,3/1, 3/2, 4/4, 4/6, 5/4, 5/6, 6/4, 6/5, 6/9, 7/4, 7/6, 8/16, 8/18, 8/19, 8/20, 8/22/, 8/23, 8/28, 8/29, 8/30, 8/31, 17/2, 17/3, 31/2, 31/5, 31/6, 31/7, 219/4, 220/5, 220/6, 220/7, 220/8, 221/5, 221/6, 221/7, 221/8, 221/9, 227/2, 228/2, 228/3, 229/2, 229/4, 230/2, 230/3, 321, 323/2, 233/4, 233/7, 233/8, 233/9, 233/11, 233/12, 234 und 235 der Flur 1, Gemarkung Roggentin.
Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren.
Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Broderstorf, 19.05.2026