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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 5/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Roggentin

Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 11 „Gewerbe- und Industriegebiet westlich der A19“ der Gemeinde Roggentin gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) – Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin hat in ihrer Sitzung am 18.05.2026 beschlossen, für das Gebiet zwischen der Bahnlinie Rostock Seehafen – Kavelstorf im Westen, den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 12 Gewerbegebiet Mercedes Benz der Hansestadt Rostock im Norden, der Autobahn A 19 im Osten und der Grenze des Gemeindegebietes Roggentin zur Gemeinde Dummerstorf im Süden den Bebauungsplan Nr. 11 mit der Bezeichnung „Gewerbe- und Industriegebiet westlich der A19“ aufzustellen. →

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

Bereitstellung von bedarfsgerechten Grundstücken für Industrie- und Gewerbebetriebe zur Deckung der hohen Nachfrage.

Ermöglichung von Erweiterungsmöglichkeiten für bereits in Roggentin ansässige Unternehmen, um deren Abwanderung zu verhindern.

Schaffung und Erhalt von wohnortnahen Arbeitsplätzen in der Region.

Nutzung der Synergien durch die unmittelbare Nähe zur A 19 und der Güterbahnstrecke (Rostock Seehafen – Kavelstorf).

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 26,08 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke: 1, 2,3/1, 3/2, 4/4, 4/6, 5/4, 5/6, 6/4, 6/5, 6/9, 7/4, 7/6, 8/16, 8/18, 8/19, 8/20, 8/22/, 8/23, 8/28, 8/29, 8/30, 8/31, 17/2, 17/3, 31/2, 31/5, 31/6, 31/7, 219/4, 220/5, 220/6, 220/7, 220/8, 221/5, 221/6, 221/7, 221/8, 221/9, 227/2, 228/2, 228/3, 229/2, 229/4, 230/2, 230/3, 321, 323/2, 233/4, 233/7, 233/8, 233/9, 233/11, 233/12, 234 und 235 der Flur 1, Gemarkung Roggentin.

Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren.

Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Broderstorf, 19.05.2026

gez. Henrik Holtz
Bürgermeister