Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat in Ihrer Sitzung am 03.07.2024 beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Wohn- und Geschäftshaus Neu Roggentin an der Autobahn“ der Gemeinde Broderstorf durchzuführen.
Das Plangebiet umfasst ca. 0,17 ha. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 43/9, 43/10, 43/16, 44/12 und 44/15, der Flur 2 in der Gemarkung Pastow.
Die Planung verfolgt das Ziel der Beseitigung des städtebaulichen Missstandes am Ortseingang der Gemeinde Broderstorf. Mit der Festsetzung eines Mischgebietes im Sinne von § 6 BauNVO sollen die bauplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohn- und Geschäfts-/Bürohauses geschaffen werden.
In Anwendung des § 12 BauGB wird das vorhabenbezogene Verfahren im zweistufigen Regelverfahren durchgeführt. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.
Broderstorf, 04.07.2024
gez. Monika Elgeti | |
Bürgermeisterin | Siegel |
Anlage:
Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 20 „Wohn- und Geschäftshaus“