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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 6/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Veröffentlichung des Vorentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20

Bekanntmachung

Veröffentlichung des Vorentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „Wohn- und Geschäftshaus Neu Roggentin an der Autobahn“ in der Fassung vom 18.06.2024 sowie die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „Wohn- und Geschäftshaus Neu Roggentin an der Autobahn“ in der Fassung vom 18.06.2024

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat in ihrer Sitzung am 03.07.2024 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 „Wohn- und Geschäftshaus Neu Roggentin an der Autobahn“ in der Fassung vom 18.06.2024 gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt (Beschluss Nr. BV/LBE/103/2024).

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 „Wohn- und Geschäftshaus Neu Roggentin an der Autobahn“ erfolgt im zweistufigen Regelverfahren als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB.

Der Geltungsbereich umfasst die im Eigentum des Projektentwicklers befindlichen Flurstücke 43/9, 43/10, 43/16, 44/12 und 44/15 der Gemarkung Pastow Flur 2. Das Plangebiet befindet sich am Ortseingang im Westen der Gemeinde Broderstorf an der Kreuzung zwischen den Straßen „An der Autobahn“ und „Rostocker Straße“ (B110) und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 0,17 ha.

Planungsziel ist die Beseitigung des städtebaulichen Missstandes am Ortseingang der Gemeinde Broderstorf durch die Errichtung eines Wohn- und Geschäfts-/Bürogebäudes. Die Fläche soll nach § 6 BauNVO als Mischgebiet ausgewiesen werden.

Projektentwickler ist die Firma PLATIN-Haus Bauträger GmbH aus 18196 Griebnitz.

Der Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 20 „Wohn- und Geschäftshaus Neu Roggentin an der Autobahn“ in der Fassung vom 18.06.2024 mit der dazugehörigen Planzeichnung und Begründung ist in der Zeit vom 19.08.2024 bis zum 23.09.2024 im Internet im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie im Internetportal des Amtes Carbäk unter http://www.amtcarbaek.de/bekanntmachungen-nach-baugb-95.html eingestellt und für jedermann abrufbar.

Die Dokumente sind im gleichen Zeitraum im Amt Carbäk, Moorweg 5, in 18184 Broderstorf während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten

Montag

von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag

von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt.

Bestandteile der Unterlagen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohn- und Geschäftshaus Neu Roggentin an der Autobahn“ in der Fassung vom 18.06.2024 sind:

Verzeichnis der Planunterlagen

Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen und Hinweisen

Textliche Festsetzungen mit Hinweisen

Begründung

Umweltinformationen

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Auskünfte verlangt werden sowie Hinweise, Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden oder schriftlich an die folgende Adresse gerichtet werden:

BPM Ingenieurgesellschaft mbH

Frau L. Plate

Büro Dresden: Ammonstraße 70

01067 Dresden

bzw. per Mail an

l.plate@bpm-ingenieure.de

CC: d.gerges@bpm-ingenieure.de

Die Stellungnahmen sollen nach § 3 Abs. 2 BauGB vorrangig elektronisch übermittelt, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie über die partielle Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Broderstorf, den 04.07.2024

gez. Monika Elgeti

(Siegel)

Bürgermeisterin