über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Fresendorf nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
des Entwurfs der Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Fresendorf nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Die Gemeindevertretung Roggentin hat in ihrer Sitzung am 01.07.2024 beschlossen, für den Ortsteil Fresendorf (Flurstück 102/6; der Flur 2; Gemarkung Fresendorf) eine Ergänzungssatzung aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungsatzung Fresendorf ist in der beiliegenden Übersichtskarte dargestellt. Von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB Satz 2 Nummer 2 wird abgesehen. (§ 34 Abs. 5 Satz 4 iVm. § 2a Satz 2 Nummer 1 BauGB).
Die Gemeindevertretung Roggentin hat den Entwurf zur Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Fresendorf in der Sitzung am 01.07.2024 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs.2 BauGB zu veröffentlichen.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung Fresendorf der Gemeinde Roggentin und die Begründung dazu stehen
vom 26.08.2024 bis zum 27.09.2024
unter folgendem Link https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung zum Abruf zur Verfügung.
Zudem werden die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Roggentin unter dem Link www.amtcarbaek.de unter der Rubrik Bekanntmachungen & Ausschreibungen und Bekanntmachungen nach BauGB/ Broderstorf sowie im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter dem Link
https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/ergaenzungssatzung.fresendorf veröffentlicht.
Außerdem liegen die Unterlagen im Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf als zusätzliches Informationsangebot zu den Dienst- und Öffnungszeiten öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich (auch per E-Mail unter bauamt@amt-carbaek.de) oder während der Öffnungszeiten bzw. gegebenenfalls mit vorheriger Terminabstimmung zur Niederschrift im Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf vorbringen. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzungen unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Roggentin, 24.07.2024
gez. H. Holtz | |
Bürgermeister | Siegel |
Anlage zur öffentlichen Bekanntmachung der Aufstellung der Ergänzungssatzung Fresendorf der Gemeinde Roggentin sowie der Veröffentlichung des Entwurfes