Abbildung 1 Geltungsbereich 8. Änderung B-Plan Nr. 3 Roggentin
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Roggentin
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin hat in ihrer Sitzung am 14.07.2025 beschlossen, die 08. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 für das Gewerbe- und Industriegebiet „Bornkoppelweg“ der Gemeinde Roggentin durchzuführen.
Das Plangebiet umfasst alle im B-Plan Nr. 3 ausgewiesenen Gewerbegebiete:
Planziel bildet die Streichung der textlichen Festsetzung unter Punkt 1.1. „Ausnahmsweise zulässig sind in allen Gewerbegebieten: Vergnügungsstätten“ sowie die Hinzunahme der textlichen Festsetzung: Vergnügungsstätten sind in allen Gewerbegebieten nicht zulässig.
In Anwendung des § 13 Abs. 1 BauGB wird das vereinfachte Verfahren durchgeführt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung kann abgesehen werden.
Roggentin, den 14.07.2025