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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 6/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 für das Gewerbe- und Industriegebiet „Bornkoppelweg“ der Gemeinde Roggentin

Abbildung 1 Geltungsbereich 8. Änderung B-Plan Nr. 3 Roggentin

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Roggentin

Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 für das Gewerbe- und Industriegebiet „Bornkoppelweg“ der Gemeinde Roggentin

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin hat in ihrer Sitzung am 14.07.2025 beschlossen, die 08. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 für das Gewerbe- und Industriegebiet „Bornkoppelweg“ der Gemeinde Roggentin durchzuführen.

Das Plangebiet umfasst alle im B-Plan Nr. 3 ausgewiesenen Gewerbegebiete:

Planziel bildet die Streichung der textlichen Festsetzung unter Punkt 1.1. „Ausnahmsweise zulässig sind in allen Gewerbegebieten: Vergnügungsstätten“ sowie die Hinzunahme der textlichen Festsetzung: Vergnügungsstätten sind in allen Gewerbegebieten nicht zulässig.

In Anwendung des § 13 Abs. 1 BauGB wird das vereinfachte Verfahren durchgeführt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung kann abgesehen werden.

Roggentin, den 14.07.2025

gez. Henrik Holtz
Bürgermeister