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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 6/2026
Informationen aus den Gemeinden und dem Amt
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Streunende Katzen im Amt Carbäk – Hinweise und Verhaltensempfehlungen

Immer wieder werden dem Ordnungsamt streunende Katzen gemeldet. Der Anblick einer allein umherlaufenden Katze führt häufig zu der Annahme, das Tier sei herrenlos oder ausgesetzt worden. Tatsächlich trifft dies jedoch nur in den seltensten Fällen zu.

Nicht jede streunende Katze ist herrenlos

Katzen sind von Natur aus Freigänger und legen – insbesondere in den Sommermonaten – oft große Strecken zurück. Sie bestreifen ein recht großes Revier, markieren ihr Territorium und halten sich nicht selten über längere Zeit in anderen Ortsteilen auf.

Hinzu kommt: Katzen werden vielerorts von Nachbarinnen und Nachbarn gefüttert, teils sogar mit besonders schmackhaftem Futter. Das kann dazu führen, dass ein Tier sein eigentliches Zuhause für mehrere Wochen meidet. Auch dies ist kein Hinweis darauf, dass das Tier keinen Besitzer hat.

Wann handelt es sich um eine Fundkatze?

Das Ordnungsamt ist ausschließlich für Fundkatzen zuständig. Als Fundtiere gelten verlorene oder entlaufene Haustiere, die von einer Person aufgenommen werden und deren Eigentümer trotz entsprechender Bemühungen nicht ermittelt werden kann.

Im Amt Carbäk sind echte Fundkatzen vergleichsweise selten. Zudem gilt: Fundtiere sind nicht herrenlos. Eine Aufgabe des Eigentums an einem Tier ist rechtlich unwirksam, da dies gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

Freilebende und verwilderte Katzen

Freilebende Katzen wirken häufig gesund und gut genährt, da sie von vielen Menschen regelmäßig gefüttert werden.

Wer sich einer freilebenden Katze dauerhaft annimmt oder sie regelmäßig versorgt, übernimmt unter Umständen rechtlich die Stellung eines Katzenhalters. Damit gehen auch die entsprechenden Pflichten einher, beispielsweise die Versorgung des Tieres sowie die Übernahme von Tierarzt- und Kastrationskosten.

Von verwilderten Katzen spricht man hingegen, wenn diese in freier Natur geboren wurden, keinen Kontakt zum Menschen kennen und entsprechend scheu sind.

Wem gehören gefundene Kitten?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gelten Tiere rechtlich als Sachen. Eigentümer der neugeborenen Kitten ist daher grundsätzlich der Eigentümer der Mutterkatze. Der Halter eines deckenden Katers hat keinen Anspruch auf die Jungtiere.

Auch streunende Jungkatzen haben deshalb in vielen Fällen einen Besitzer und gelten nicht automatisch als Fundtiere.

Überpopulationen von Katzen

Die Feststellung einer Überpopulation ist an bestimmte Faktoren geknüpft. Dies sind unter anderem die Bildung von dauerhaften Kolonien an bestimmten Punkten (z.B. Bauernhof, Schrebergarten etc.) mit einer unkontrollierten Vermehrung, ein schlechter Gesundheitszustand (Unterernährung, Parasitenbefall, Katzenschnupfen etc.), eine Überlastung der Infrastruktur (z.B. Tierheime haben keine Kapazitäten mehr) und eine Kittenschwemme (die Kitten werden nicht mehr nur zweimal im Jahr geboren, sondern zu jeder Jahreszeit). Diese Faktoren sind zu belegen.

Bei einer tatsächlichen Überpopulationen freilebender Katzen ist das zuständige Veterinäramt Ansprechpartner. Dieses entscheidet über geeignete Maßnahmen zur Bestandsregulierung und kann beispielsweise Kastrationsscheine ausstellen.

Hinweise des Ordnungsamtes

Kastrierte Katzen mit Freigang streunen erwiesenermaßen erheblich weniger als nicht kastrierte Katzen. Aus diesem Grund empfiehlt das Ordnungsamt allen Halterinnen und Haltern von Freigängerkatzen, ihre Tiere kastrieren zu lassen.

Durch den Wegfall der Sexualhormone bei einer Kastration, sind Katzen weniger aggressiv Artgenossen gegenüber, was zu weniger Konflikten und Verletzungen führt. Eine Katration von Freigängerkatzen schütz somit ihr Tier und trägt wesentlich dazu bei, eine unkontrollierte Vermehrung zu vermeiden.

Wenn Sie eine Katze finden, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Gehen Sie zunächst davon aus, dass die Katze einen Eigentümer hat.

Prüfen Sie, ob das Tier ein Halsband trägt oder anderweitig gekennzeichnet ist. Eine Kennzeichnung mittels Mikrochip kann beispielsweise von Tierärzten oder Tierheimen ausgelesen werden.

Nehmen Sie die Katze nicht ohne Weiteres mit. Solange ein Besitzer vorhanden sein könnte, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.

Besteht der begründete Verdacht, dass es sich um eine Fundkatze handelt und das Tier verletzt oder schwer erkrankt ist, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.

Wir bitten Sie um einen besonnenen Umgang mit fremden Katzen. Nicht jede herumstreunende Katze benötigt Hilfe – viele Tiere sind lediglich auf ihrem gewohnten Streifzug unterwegs und finden selbstständig zu ihrem Zuhause zurück.

Das Ordnungsamt