Abb.: Geltungsbereich B-Plan Nr. 3-2/ 2. Teilbereich
Gemeinde Poppendorf
Der Bürgermeister
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 04.09.2023 zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3-2/2. Teilbereich für die Gebietserweiterung des Wohngebietes Poppendorf-Fasanenberg, westlich des Bebauungsplans Nr. 3-2 und nördlich des Dorfgemeinschaftshauses und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht dazu sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen
vom 25.09.2023 bis zum 27.10.2023
im Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf während der Dienst- und Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die auszulegenden Unterlagen werden gleichzeitig ins Internet eingestellt und sind auf der Homepage des Amtes Carbäk unter http://www.amtcarbaek.de unter dem Menüpunkt „Bekanntmachungen nach BauGB“ abrufbar. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene abrufbar.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Niederschrift im Amt Carbäk, per Post an das Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf oder per E-Mail an: poststelle@amtcarbaek.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 3-2/2. Teilbereich unberücksichtigt bleiben.
Zum Bebauungsplan Nr. 3-2/2. Teilbereich liegt ein Umweltbericht mit folgenden umweltbezogenen Inhalten vor:
| - | Darstellung des Umfangs des Bedarfs an Grund und Boden, |
| - | Darstellung der Ziele des Natur- und Umweltschutzes, |
| - | Abgrenzung von Untersuchungsraum und -umfang, |
| - | schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen und Ableitung von Maßnahmen für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschafts- und Ortsbild, biologische Vielfalt, Schutzgebiete, Mensch/ Bevölkerung und Gesundheit, Kultur und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen ihnen, |
| - | Ermittlung der Eingriffe in Natur und Landschaft und Festlegung von Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffsfolgen, |
| - | Darstellung der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der Planung und |
| - | Festlegung der Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring). |
Weiterhin liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen zu folgenden Schutzgütern vor:
| 1. | Tiere und Pflanzen | ||
| - | Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde mit Hinweisen zu artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen sowie zur Sicherung von Ausgleichsflächen | |
| - | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag auf Basis Potenzialanalyse mit: | |
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| o | Beschreibung des Vorhabens und Darstellung des Bestandes, |
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| o | Relevanzprüfung für die Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie mit vertiefender Betrachtung der Artengruppen Amphibien und Brutvögel, |
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| o | Prüfung der Betroffenheit geschützter Pflanzenarten, |
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| o | Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 (1) 3 BNatSchG sowie Darstellung von Vermeidungsmaßnahmen. |
| 2. | Wasser | ||
| - | Stellungnahme der unteren Wasserbehörde des Landkreises Rostock mit Hinweisen zum vorbeugenden Gewässerschutz sowie zur ordnungsgemäßen Wasserversorgung und Abwasserbehandlung, | |
| - | Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ über das Nichtvorhandensein von Gewässern 2. Ordnung sowie von sonstigen Anlagen des WBV. | |
| 3. | Fläche und Boden | ||
| - | Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg mit Hinweisen zum Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen (zeitweilige Inanspruchnahme, Erreichbarkeit angrenzender Flächen) sowie zum Umgang mit Überschussboden oder einzubringenden Boden, | |
| - | Stellungnahme des Bergamtes Stralsund zur Nichterteilung von Bergbauberechtigungen, | |
| - | Stellungnahme der unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Rostock mit dem Hinweis, dass Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet nicht bekannt sind sowie mit dem Hinweis, dass Eingriffe in den Boden möglichst zu vermeiden und unvermeidbare Eingriffe durch bodenfunktionsbezogene Maßnahmen auszugleichen sind, | |
| - | Biotoptypenkartierung April 2023. | |
| 4. | Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt | ||
| - | Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg mit Hinweisen zu nach BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen und Störfallbetrieben im Umfeld des Plangebietes, | |
| - | Stellungnahme des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V mit Hinweisen zu möglichen Kampfmittelbelastungen, | |
| - | Stellungnahme des Landkreises Rostock SG Brand-, Katastrophen-, Zivilschutz mit Hinweisen zu das Plangebiet tangierenden Gefahrenfeldern einer Gefahrenabwehrplanung, | |
| - | Schalltechnische Untersuchungen für den benachbarten Bebauungsplan Nr. 3-2 mit der Ermittlung und Bewertung der Geräuschimmissionen innerhalb und außerhalb des Plangebietes aus Straßenverkehr, Gewerbe- und Freizeitlärm und mit Vorschlägen zum passiven Schallschutz. | |
Poppendorf, 04.09.2023
Anlage: Übersicht zum Plangeltungsbereich