Eingewachsene Straßenbeleuchtung im Amtsgebiet
Nicht immer ist es möglich, allen Gefahren vorzubeugen. In den Verkehrsraum ragende Äste oder eine schlechte Ausleuchtung können insbesondere bei Glätte zu schweren Unfällen führen.
Sie als Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Verkehrsunfälle und Schäden (z.B. an Kleidung und an Fahrzeugen), die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen. Wir fordern daher alle Grundstückseigentümer auf, den Rückschnitt der in den öffentlichen Verkehrsraum wachsenden Hecken, Bäume und Sträucher vorzunehmen und Einrichtungen (z.B. Feldsteine, Blumentöpfe und andere Gegenstände) zu entfernen.
Beim Pflegeschnitt bzw. Rückschnitt denken Sie bitte auch an die zusätzliche Last der Bäume bei Schneefall. Das freizuhaltende Lichtprofil beträgt bei Geh- und Radwegen 2,50 m.
Zahlreiche notwendige und vorsorgliche Baumpflegearbeiten, sowie Pflege- und Rückschnitte wurden in den Gemeinden dieses Jahr durchgeführt. Weitere Maßnahmen durch Fachfirmen und dem gemeinsamen Bauhof der Gemeinden Broderstorf, Roggentin und Thulendorf sind für die nächsten Wochen und Monate eingeplant. Hinweise bezüglich unmittelbarer Gefahren nimmt das Ordnungsamt dankend entgegen.