Gemeinde Roggentin
Der Bürgermeister
Betr.: | 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 für das Gewerbegebiet Roggentin „Pastower Weg“, zwischen der B110, dem Pastower Weg und der Ortslage Roggentin |
| hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin hat mit Beschluss vom 05.06.2023 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gewerbegebiet Roggentin „Pastower Weg“ in der Fassung vom Mai 2023 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 5,6 ha und umfasst die Flurstücke 62/8, 62/10, 62/14, 62/16, 62/17, 63/8 und 63/9 der Flur 1 in der Gemarkung Roggentin.
Planungsziel ist die Änderung der aktuellen Festsetzung eines Gewerbegebietes in vier Mischgebiete gemäß § 6 BauNVO. Es ist eine Nutzmischung aus Wohnen und bestehenden sowie neuen Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, vorgesehen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Mai 2023, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen
vom 25.09.2023 bis einschließlich 27.10.2023
im Foyer des Amtes Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter http://www.amtcarbaek.de/bekanntmachungen-nach-baugb-95.html sowie über das Bau- und Planungsportals M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Schallimmissionsprognose
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden | ||
| - | Der Vorhabenstandort umfasst Flächen, welche bereits großflächig versiegelt sind. | |
| - | Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmale, die als Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen und als Zeitzeugen der Geschichte zu erhalten sind. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Boden | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche | ||
| - | Mit der vorliegenden Planung werden keine hochwertigen Flächen in Anspruch genommen. | |
| - | Die mit der Planung verbundenen Neuversiegelungen werden im Rahmen des Eingriffs-Ausgleichs-Konzeptes kompensiert. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Fläche | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | ||
| - | Natürliche Oberflächengewässer oder Gewässer II. Ordnung befinden sich nicht innerhalb des Untersuchungsraums. | |
| - | Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich jedoch ein temporäres Kleingewässer ohne Funktion. Dieses liegt aktuell trocken und ist deutlich belastet durch anthropogene Müllablagerungen. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Wasser | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft | ||
| - | Das Klima in Roggentin ist gemäßigt. | |
| - | Während der Bauzeit ist, aufgrund des notwendigen Einsatzes von LKWs und anderen Baumaschinen, mit einer erhöhten Luftschadstoffbelastung im Baugebiet und an den Baustellenzufahrten angrenzenden Bereich zu rechnen. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt | ||
| - | Es handelt sich vorliegend um einen bestehenden Gewerbestandort, welcher bereits großflächig versiegelt ist. | |
| - | Das Vorhaben beschränkt sich auf die innerhalb des Planungsraums vorhandenen, bereits vorbelasteten Biotop- und Vegetationsstrukturen. | |
| - | Um die Betroffenheit von den nach FFH IV-Arten streng geschützten Pflanzen und Tieren im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu prüfen, wurde ein Artenschutzfachbeitrag angefertigt. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, | |
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| Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild | ||
| - | Der Untersuchungsraum ist durch den bestehenden Gewerbebetrieb geprägt. | |
| - | Die anthropogene Vorprägung des Planungsraums vermindern die Erlebbarkeit und Wahrnehmbarkeit der lokalen Landschaft als Natur- und Lebensraum. | |
| - | Als Teil der Agrar- und Kulturlandschaft ist der Planungsraum typisch für intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen. | |
| Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild | ||
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung | ||
| - | Es handelt sich vorliegend um einen bestehenden Gewerbestandort, welcher bereits großflächig versiegelt ist. | |
| - | Ein wichtiger Bestandteil der vorliegenden Planung ist die Errichtung eines bepflanzten Lärmschutzwalls, um Beeinträchtigungen ausgehend von den schon vorhandenen Gewerbebetrieben im Norden zu minimieren. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | ||
| - | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich keine Baudenkmale. | |
| - | Bodendenkmale sind nicht bekannt. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | ||
| - | Schutzgebiete sind innerhalb sowie im Nahbereich des Planungsraumes nicht vorhanden. | |
| - | Die nächstgelegenen europäischen Schutzgebiete befinden sich in ca. 2,5 km Entfernung. Es handelt sich um das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) „Warnowtal mit kleinen Zuflüssen“ sowie das Vogelschutzgebiet „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Roggentin vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Roggentin, den 06.09.2023