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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 7/2024
Informationen aus den Gemeinden und dem Amt
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Informationen zur Grundsteuerreform 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Hinblick auf die anstehende Grundsteuerreform 2025 möchten wir Sie

als Amtsverwaltung des Amtes Carbäk über den aktuellen Stand der Umsetzung informieren.

Die Grundsteuerreform beschäftigt uns alle bereits seit längerer Zeit. Viele von Ihnen haben die notwendigen Angaben zu Ihrem Grundbesitz bereits erfasst und an das zuständige Finanzamt übermittelt.

Bewertung des Grundbesitzes durch das Finanzamt

Das Finanzamt hat daraufhin den Grundbesitz bewertet und den sogenannten Grundsteuerwert ermittelt. Auf dieser Basis wurde ein Grundsteuermessbescheid erstellt, der Ihnen postalisch zugestellt und den Gemeinden als Datensatz zur Verfügung gestellt wurde.

Verarbeitung der Daten durch das Steueramt des Amtes Carbäk

Derzeit werden diese Daten durch unser Steueramt eingelesen, verarbeitet und ausgewertet.

Wir befinden uns damit weiterhin im vorgegebenen Zeitplan des Finanzministeriums für die Umsetzung der Grundsteuerreform.

Beschluss der Hebesätze durch die Gemeindevertretungen

Gemäß diesem Zeitplan werden die Gemeindevertretungen der vier Gemeinden im 4. Quartal 2024 die Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und B (bebaute und unbebaute Grundstücke) ab 2025 beschließen.

Festsetzung der Grundsteuer Anfang 2025

Anfang 2025 wird dann die Festsetzung der Grundsteuer wie gewohnt mittels Steuerbescheid durch unser Steueramt erfolgen.

Bis dahin bitte ich Sie weiterhin um Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Wir werden Sie selbstverständlich über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Reinke
Amtsvorsteher des Amtes Carbäk