Auszug aus der topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2025
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat in ihrer Sitzung am 15.04.2026 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 „Sondergebiet Einzelhandel“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt.
Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 9 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 tritt mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist in Kraft. Jedermann kann die Satzung, die dazugehörige Begründung und die zusammenfassende Erklärung sowie die der Satzung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) ab diesem Tage im Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf, während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die Satzungsunterlagen sind auch auf der Internetseite des Amtes Carbäk unter
https://www.amtcarbaek.de sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter
https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene.de einsehbar.
Unbeachtlich werden:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Broderstorf, den 03.08.2026
Übersichtsplan:
Geltungsbereich der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 „Sondergebiet Einzelhandel“