Im Zusammenhang mit der am 15.07.2026 bekannt gemachten 4. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Broderstorf sind bei einigen Bürgerinnen und Bürgern des Ortsteils Teschendorf Fragen zur dort dargestellten Denkmalschutzfläche aufgekommen. Vereinzelt entstand der Eindruck, der gesamte Ortsteil sei umfassend unter Denkmalschutz gestellt worden. Das Bauamt des Amtes Carbäk möchte hierzu Folgendes klarstellen.
In der Planzeichnung werden zwei unterschiedliche, rechtlich eigenständige Schutzkategorien dargestellt, die aus zeichnerischen Gründen nicht separat kenntlich gemacht werden konnten. Zum einen besteht seit 2003 der Denkmalbereich „Gutshof Teschendorf", der im Einvernehmen mit der Gemeinde Broderstorf und dem Landesamt für Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen wurde und sich ausschließlich auf die Grundstücke des ehemaligen Gutsbetriebes beschränkt. Nur dort bestehen gestalterische Genehmigungspflichten für bauliche Veränderungen. Zum anderen sind im Ortsteil mehrere Bodendenkmale amtlich erfasst, die gemäß § 9 Abs. 6 Baugesetzbuch nachrichtlich in den Flächennutzungsplan zu übernehmen waren. Diese Flächen begründen keine gestalterischen Vorgaben, sondern lediglich eine Abstimmungspflicht mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Rostock bei geplanten Erdarbeiten.
Der übrige Ortsteil Teschendorf ist von diesen Regelungen nicht betroffen. Da die Darstellung im Flächennutzungsplan inhaltlich zutreffend ist und keinen materiellen Fehler enthält, ist eine Berichtigung des rechtskräftigen Planes nicht erforderlich.
Für individuelle Auskünfte zu einzelnen Grundstücken steht das Bauamt des Amtes Carbäk sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Rostock zur Verfügung.