Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin hat am 26.09.2022 die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 beschlossen.
Der etwa 1,5 ha große Geltungsbereich (Flurstücke 35/2 und 36/27, Flur 1, Gemarkung Roggentin) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1, südlich des „Globus-Marktes“, und wird im Wesentlichen begrenzt durch die Straße Globusring im Osten, durch eine Grünfläche im Westen sowie bisher unbebaute Gewerbeflächen im Norden. Der Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan in der Anlage dargestellt.
Auf dem betroffenen Grundstück innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 1 soll der neue Standort für die Freiwillige Feuerwehr Roggentin entwickelt werden. Das Plangebiet ist im Bebauungsplan Nr. 1 bisher als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Hotel“ festgesetzt. Für die planungsrechtliche Regelung der Erschließung und Bebauung wird daher die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 erforderlich. Das Planungsziel besteht in der Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird das Änderungsverfahren nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Umweltbelange sind trotzdem in angemessener Weise zu berücksichtigen.
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin hat in ihrer Sitzung am 28.08.2023 den Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 einschließlich der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit
vom 23.10.2023 bis zum 30.11.2023
im Foyer des Amtes Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf zu den Öffnungszeiten öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Die Entwurfsunterlagen sind im o.g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite des Amtes Carbäk unter https://www.amtcarbaek.de sowie auf dem zentralen Landesportal unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ab sofort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Darüber hinaus besteht bis zum Auslegungsbeginn ebenfalls die Möglichkeit der Erörterung und Äußerung zur Planung am Auslegungsort nach vorheriger Terminvereinbarung.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs wird hiermit bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Carbäk unter https://www.amtcarbaek.de einsehbar.
Roggentin, den 27.09.2023