Gemeinde Thulendorf
In öffentlicher Sitzung am 25.09.2023 hat die Gemeindevertretung die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen sowie den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung einschließlich der Begründung gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 1 BauGB zu veröffentlichen.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Thulendorf ist in dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.
Der Vorentwurf der 1. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Thulendorf mit der Begründung werden vom
auf der Homepage des Amtes Carbäk unter folgendem Link, www.amtcarbaek.de/seite/567795/übersicht.html sowie auf dem zentralen Landesportal unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Außerdem liegen die Unterlagen im Amt Carbäk als zusätzliches Informationsangebot während der Dienst- und Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die Gemeinde beabsichtigt, durch die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes die Ziele der gemeindlichen Entwicklung für die nächsten Jahre abzubilden:
Neuausweisung von Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen und gewerblichen Bauflächen
Flächen für erneuerbare Energien
Weiterhin werden die Darstellungen auf Ihre Aktualität überprüft:
Berichtigung der Darstellungen, die sich aus gemeindlichen Satzungen ergeben haben
nachrichtliche Übernahmen wie Altlasten, Bodendenkmale, Schutzgebiete, Biotope und Geotope
sowie Übernahme von Waldflächen, Leitungsbestände, Maßnahmenflächen und das geplante Radwegenetz.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Thulendorf ersetzt vollumfänglich den Ursprungsplan.
Das Bauleitplanverfahren wird durchgeführt aufgrund des § 5 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221). Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich (auch per E-Mail an poststelle@amt-carbaek.de) oder während der Öffnungszeiten bzw. gegebenenfalls mit vorheriger Terminabstimmung zur Niederschrift im Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf vorbringen. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzungen unberücksichtigt bleiben.
Thulendorf, 27.09.2023