Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 09 „Sondergebiet Einzelhandel“ vom 08.05.2024, wurde das städtebauliche Planungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb eines Einzelhandelmarktes mit Cafe´-Backshop auf Flächen der Gemeinde Broderstorf gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im umfassenden Verfahren begonnen.
Die Gemeinde Broderstorf hat auf ihrer Sitzung am 09.10.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Sondergebiet Einzelhandel“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung in der Fassung von September 2024, sowie die weiteren Fachgutachten gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der Planzeichnung im Maßstab 1:250 dargestellt und beläuft sich auf eine Fläche von ca. 0,7 ha. Der Geltungsbereich besteht aus dem Flurstück 4/26 innerhalb der Flur 1, Gemarkung Broderstorf.
Die vorliegende Planung verfolgt das Ziel, unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Klimaschutzes sowie des Landschaftsbildes, das Planungsgebiet als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ fest-zusetzen. Zulässig sein sollen die Errichtung und der Betrieb einer Norma Filiale mit maximal 1.200 m² Verkaufsfläche, eines Café-Backshops mit 120 m² sowie entsprechende Nebenflächen.
Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Broderstorf Nr. 09 „Sondergebiet Einzelhandel“ mit Stand September 2024 nebst Begründung und weiterer Fachgutachten in der Veröffentlichungsfrist vom
28.10.2024 bis einschließlich 25.11.2024
auf der Homepage des Amtes Carbäk unter dem https://www.amtcarbaek.de sowie auf dem zentralen Landesportal unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf während der regulären Öffnungszeiten eingesehen werden:
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung mit Frau Möller (virginie.moeller@amtcarbaek.de, Tel.: 038204/71820).
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@sig-mv.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.
Broderstorf 09.10.2024
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9