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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 8/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Bebauungsplan Nr. 6

Gemeinde Roggentin

Bekanntmachung

der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Bebauungsplan Nr. 6 *Wohnen im Obstgarten* der Gemeinde Roggentin gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung Roggentin hat den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 6 *Wohnen im Obstgarten*, in der Sitzung am 30.09.2024 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Das Bauleitplanverfahren wird durchgeführt aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634), einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 *Wohnen im Obstgarten* liegt im Südwesten Roggentins und umfasst die Flurstücke 219/17, 219/15, 219/6, zT. 219/11 und 219/12 der Flur 1 der Gemarkung Roggentin. Der Geltungsbereich ist in dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung steht vom

28.10.2024 bis einschließlich 01.12.2024

unter folgendem Link https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung zum Abruf zur Verfügung.

Zudem werden die Unterlagen auf der Homepage des Amtes Carbäk unter folgendem Link https://www.amtcarbaek.de/ unter der Rubrik Bekanntmachungen und Ausschreibungen und Bekanntmachungen nach BauGB/ Roggentin sowie im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/b6roggentin veröffentlicht.

Außerdem liegen die Unterlagen im Foyer des Amtes Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf als zusätzliches Informationsangebot zu den Öffnungszeiten öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich (auch per E-Mail unter bauamt@amtcarbaek.de) oder während der Öffnungszeiten bzw. gegebenenfalls mit vorheriger Terminabstimmung zur Niederschrift im Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf vorbringen. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzungen unberücksichtigt bleiben.

Roggentin, 07.10.2024

gez. H. Holtz
Bürgermeister Gemeinde Roggentin

Anlage zur Bekanntmachung der frühzeitigen Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 6 *Wohnen im Obstgarten* der Gemeinde Roggentin