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Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk
Ausgabe 8/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Einfacher Mietspiegel der Gemeinde Broderstorf

Anwendung

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Beschaffenheit, Ausstattung und Lage gemäß §§ 558 und 558c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Die Gemeinde Broderstorf erstellt einen einfachen Mietspiegel, da die Verpflichtung für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels ausschließlich für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern besteht.

Dieser Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundene Wohnungen (§ 558 Abs. 2 Satz 2 BGB), die über eine Heizung, eine Kochgelegenheit sowie ein Bad mit WC verfügen. Die durch gesetzliche Grundlagen ausgenommenen Anwendungsbereiche entfallen, wie zum Beispiel § 549 Abs. 3 BGB (Wohnraum in einem Studierenden- oder Jugendwohnheim), § 549 Abs. 2 Nr.1 BGB (Wohnraum, der nicht nur zum vorrübergehenden Gebrauch vermietet ist), § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB und § 549 Abs. 2 Nr. 3 BGB.

Nicht anwendbar ist der Mietspiegel für

Wohnungen ohne eigenen Eingang,

Wohnungen im „Betreuten Wohnen“ und

Heime aller Art (z.B. Obdachlosen- oder Altenpflegeheime).

Zweck

Der Mietspiegel der Gemeinde Broderstorf dient zu Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 558 c Abs. 1 BGB.

Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete, angegeben in Euro pro Quadratmeter, wird die Größe der Wohnung, die monatliche Nettokaltmiete und die Lage der Wohnung berücksichtigt.

Die Größe der Wohnung wird in Quadratmetern angegeben und in Spannen eingeteilt aufgezeigt.

Unter einer monatlichen Nettokaltmiete versteht sich das monatliche Entgelt für die Überlassung einer Wohnung ohne Berücksichtigung der Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung.

Die Lage der Wohnung findet insofern Berücksichtigung, dass in zwei Kategorien unterschieden wird.

Kategorie 1 beinhaltet alle Wohnungen, die eine gute Verkehrsanbindung zum öffentlichen Personennahverkehr aufweisen. Das sind die Ortsteile Broderstorf, Fienstorf, Ikendorf, Ikendorf-Ausbau, Neu Broderstorf, Neu Pastow, Neu Roggentin, Neuendorf, Pastow und Steinfeld.

Ortsteile, die weniger gut an das öffentliche Personennahverkehrsnetz angebunden sind, werden unter der Kategorie 2 zusammengefasst. Öftenhäven, Rothbeck und Teschendorf sind die Ortsteile, die in der Kategorie 2 erfasst werden.

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie den monatlichen ortsüblichen Mietpreis pro m² Wohnfläche der Kategorie 1:

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie den monatlichen ortsüblichen Mietpreis pro m² Wohnfläche der Kategorie 2:

Gültigkeit

Ein qualifizierter Mietspiegel soll alle zwei Jahre angepasst werden gemäß § 558 c Abs. 3 BGB. Der einfache Mietspiegel der Gemeinde Broderstorf ist jeweils für 5 Jahre gültig.

Inkrafttreten

Der einfache Mietspiegel der Gemeinde Broderstorf tritt zum 01.10.2025 in Kraft.

Broderstorf, 03.09.2025