Gemäß § 108 Abs. 1 Nr. 1 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) in der zurzeit geltenden Fassung wird folgende Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung gegeben.
| Der an | Herrn Christian Sudau |
| zuletzt wohnhaft in | Parkstraße 26, 18055 Rostock |
| gerichtete Bescheid | Verschrottung des PKW Mercedes mit dem letzten amtlichen Kennzeichen: GÜ-TC 17 |
| vom | 06.11.2024 |
| Aktenzeichen: | SoNu-Str 2024-05 |
des Amtsvorstehers des Amtes Carbäk, Haupt- und Bürgeramt, Sachbereich Ordnungsamt, kann zu den allgemeinen Sprechzeiten des Amtes Carbäk im Ordnungsamt, Moorweg 5, 18184 Broderstorf, Zimmer 1.09 eingesehen werden.
Der Aufenthaltsort des Empfängers ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter bzw. Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit der Bekanntmachung der Benachrichtigung 2 Wochen vergangen sind (§ 108 Abs. 2 S. 6 VwVfG M-V).
Ab diesem Zeitpunkt gilt die Widerspruchsfrist von einem Monat, nach deren Ablauf der Bescheid bestandskräftig wird.
Im Auftrag